Planung bis Ende 2028

Sanierung vor 2029: Was Hauseigentümer jetzt prüfen sollten

Mit dem Systemwechsel bei der Wohneigentumsbesteuerung ändern sich ab 1. Januar 2029 wichtige steuerliche Regeln. Das bedeutet nicht, dass jede Sanierung zwingend vorher ausgeführt werden sollte. Bei bereits geplanten Arbeiten kann der Zeitpunkt aber relevant sein.

Warum Ende 2028 eine wichtige Grenze ist

Bis zum Inkrafttreten der Reform gilt das bisherige System weiter. Ab 2029 entfällt bei selbstgenutztem Wohneigentum der Unterhaltskostenabzug grundsätzlich. Darum sollte der zeitliche Ablauf geplanter Projekte bewusst geprüft werden.

Welche Projekte könnten betroffen sein?

Zum Beispiel Heizungsersatz, Fenster, Dach, Fassade oder weitere Unterhalts und Renovationsarbeiten. Ob und in welcher Höhe ein Abzug möglich ist, hängt von der steuerlichen Einordnung und deiner persönlichen Situation ab.

Energetische Sanierungen separat betrachten

Neben Steuern spielen Förderbeiträge eine wichtige Rolle. Kantone legen ihre Förderbedingungen individuell fest. Die steuerlich beste und energetisch beste Lösung müssen nicht automatisch derselbe Zeitpunkt sein.

Keine Hektik, aber rechtzeitig planen

Grössere Projekte brauchen Abklärungen, Offerten, Fördergesuche, Bewilligungen und verfügbare Fachbetriebe. Wer ohnehin vor 2029 sanieren möchte, sollte deshalb nicht erst Ende 2028 mit der Planung beginnen.

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Hinweis

Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. HausNexa ersetzt weder eine technische Planung noch eine Steuer oder Energieberatung. Förderbedingungen und rechtliche Vorgaben können sich ändern.

Quellen und weiterführende Informationen

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