Was ändert sich ab 1. Januar 2029?
Auf selbstgenutztem Wohneigentum entfällt der Eigenmietwert. Gleichzeitig entfällt der Abzug der Kosten für den Liegenschaftsunterhalt bei Bund, Kantonen und Gemeinden grundsätzlich. Private Schuldzinsen sind deutlich eingeschränkter abzugsfähig.
Was gilt bis Ende 2028?
Bis zum Systemwechsel gilt das heutige Recht weiter. Deshalb kann der Zeitpunkt grösserer geplanter Unterhalts oder Sanierungsarbeiten steuerlich relevant sein. Entscheidend ist immer die persönliche Situation und die konkrete steuerliche Behandlung.
Energetische Abzüge nach 2029
Bei der direkten Bundessteuer entfallen mit dem Systemwechsel auch die Abzüge für Investitionen ins Energiesparen und den Umweltschutz. Kantone können solche Abzüge zeitlich begrenzt weiterführen.
Nicht nur wegen der Steuer sanieren
Eine Sanierung sollte technisch und wirtschaftlich sinnvoll sein. Steuerwirkungen sind ein Faktor unter mehreren. Zustand, Energieverbrauch, Fördergelder und Investitionsplanung gehören ebenfalls in die Entscheidung.
HausNexa verbindet die Themen
Unser Check kombiniert Heizungsersatz, geplanten Zeitpunkt und erste Hinweise zum Systemwechsel. Er ersetzt keine Steuerberatung, hilft aber, die richtigen Fragen früh zu stellen.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung. HausNexa ersetzt weder eine technische Planung noch eine Steuer oder Energieberatung. Förderbedingungen und rechtliche Vorgaben können sich ändern.