Einmalvergütung für kleine Anlagen
Für Photovoltaikanlagen mit weniger als 100 kW Leistung sieht Pronovo die Einmalvergütung für kleine Anlagen, KLEIV, vor. Das betrifft typischerweise viele Anlagen auf Einfamilienhäusern. Die genaue Höhe lässt sich mit dem offiziellen Tarifrechner projektbezogen bestimmen.
Grosse Anlagen und Anlagen ohne Eigenverbrauch
Ab 100 kW kommt grundsätzlich die GREIV infrage. Für bestimmte Photovoltaikanlagen ohne Eigenverbrauch gibt es zusätzlich die hohe Einmalvergütung HEIV. Für grössere Projekte bestehen 2026 ausserdem Auktionsmodelle. Für ein typisches Einfamilienhaus ist meist die kleine Einmalvergütung der relevante Ausgangspunkt.
Wann sollte man das Gesuch prüfen?
Die Anforderungen unterscheiden sich je nach Fördermodell. Pronovo beschreibt für kleine und grosse Anlagen unterschiedliche Abläufe und Unterlagen. Deshalb sollte die Förderung bereits in der Planungsphase mit Installateur und offiziellen Stellen geklärt werden.
Kanton und Gemeinde nicht vergessen
Neben Bundesinstrumenten können kantonale oder kommunale Programme relevant sein. Diese ändern sich und können an Bedingungen geknüpft sein. HausNexa zeigt deshalb nur eine Orientierung und keine verbindliche Förderzusage.
Förderung ist nur ein Teil der Rechnung
Eine gute PV Planung berücksichtigt Investition, Eigenverbrauch, Stromtarif, Einspeisevergütung, erwartete Produktion und künftige Verbraucher. Eine hohe Förderung allein macht noch keine gute Anlage.
Die Inhalte dienen der allgemeinen Orientierung für Wohneigentum in der Schweiz. Kosten, Förderbedingungen und technische Anforderungen unterscheiden sich je nach Projekt, Kanton, Netzbetreiber und Gebäude. Für eine verbindliche Planung ist eine Fachprüfung erforderlich.